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ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG

Um eine Immobilie baulich mit einem Glasfaseranschluss erschließen zu können, ist eine Zustimmungserklärung (früher: Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag) der Eigentümer des Grundstücks notwendig.

Hierzu versenden wir spezielle Links/QR Codes per Post an die Anschriften im Ausbaugebiet.

Falls Du dich im Ausbaugebiet befindest und kein Anschreiben zum Thema Zustimmungserklärung vorliegen hast, bitten wir Dich, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir schicken Dir die notwendigen Informationen zu.

Du erreichst uns entweder per E-Mail oder telefonisch. Bitte nutze die folgenden Kontaktinformationen:

E-Mail: breitband@bisping.de

Telefon: +49 9123 9740-680

Unser Team steht Dir zur Verfügung!

Mit fünf Schritten ins Glasfasernetz

Der Weg in eine Zukunft ohne Kompromisse.

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In Absprache mit der Kommune informiert bisping & bisping als Netzbetreiber die Bevölkerung über das Ausbauprojekt:

  • Bekanntmachungen im kommunalen Mitteilungsblatt

  • Informationsveranstaltungen in den Gemeinde- und Ortsteilen

  • Bürgersprechstunden oder Beratungsbüros vor Ort

Nach dem Vertragsschluss werden die Glasfaser-Trassen geplant und zu einem Netz zusammengeführt. Je nach Gemeindegröße und Anzahl ihrer Ortsteile kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.

Um eine Immobilie baulich mit einem Glasfaseranschluss erschließen zu können, ist eine Zustimmungserklärung (früher: Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag) der Eigentümer des Grundstücks notwendig.

Bevor ein Glasfasernetz gebaut werden kann, müssen die dafür notwendigen Erd- oder Tiefbauarbeiten genehmigt werden. Führt die Trasse durch ein Naturschutzgebiet oder tangiert bestehende Infrastruktur wie Straßen, Bahnstrecken und verschiedenste Leitungen, sind detaillierte Abstimmungen notwendig.

Die Bauphase beginnt mit einem offiziellen Spatenstich. Sie ist der umfangreichste teil des Projektes und besteht aus mehreren Einzelschritten:

Grundstücksbegehung

Bevor ein Haushalt mit Glasfaser erschlossen wird, legen wir zusammen mit dem Eigentümer vor Ort fest, wie die Leitung über das Grundstück geführt und ins Haus eigeführt wird,

Erd- oder Tiefbauarbeiten

Zunächst werden Leerrohre zwischen dem Hauptverteiler und den Unterverteilern verlegt. Den Tiefbauern stehen dafür unterschiedliche Techniken zur Verfügung.

Einblasen der Trassen-Glasfaser

Mit Luftdruck wird die Glasfaser in die Leerrohre eingeblasen. Es werden mehrere Fasern gleichzeitig verlegt. Sie ermöglichen die weitere Verzweigung im Streckenverlauf zu verschiedenen Abnehmern und bilden eine Ausfall-Reserve, wenn eine einzelne Faser bricht.

Hausanschluss

Ein Tiefbauunternehmen setzt den Hausanschluss um. Von der Grundstücksgrenze wird ein Leerrohr bis zur Hauswand verlegt. Im Normalfall sind dazu zwei Erdlöcher notwendig: Eines am Straßenrand und ein zweites an der Hauswand. Eine Erdrakete schießt das Leerrohr auf gerader Strecke vom einen zum anderen. Liegen zwischen den beiden Löchern Hindernisse, wird mit einem Spülbohrer gearbeitet, der in Kurven gelenkt werden kann. Nur wenn zu viele Hindernisse im Streckenverlauf liegen, wird ein Graben ausgehoben.

Einblasen der Hausanschluss-Glasfaser

Jetzt wird die Glasfaser vom Verteiler bis ins Haus eingeblasen. Dort wird sie an das Netzabschlussgerät angeschlossen. Dieses Bauteil wandelt die Lichtsignale in elektrische Impulse um.

Aktivierung des Hauptverteilers

Der Hauptverteiler oder PoP (= Point of Presence) ist ein etwa garagengroßes Technikgebäude. Es ist die Zentrale, an der das weltweite Netz über eine Hauptleitung eintrifft. Von hier aus wird es über das kommunale Breitbandnetz in die Haushalte verteilt.

Eine Signalprüfung stellt sicher, dass alle Verbindungen die gewünschten Datenübertragungsraten erbringen und Du Dein schnelles Internet zuhause genießen kannst.

Deinen Hausanschluss kannst Du im Regelfall selbst in Betrieb nehmen. Du schließt den Router an das Netzabschlussgerät und das Stromnetz an. Danach kannst Du Deine Geräte wie Rechner und Telefone mit dem Router verbinden.

Deine Zugangsdaten und Deine FRITZ!Box (wenn Du diese bei uns gebucht hast) erhältst Du rechtzeitig zuvor.

Bei beauftragter Portierung kündigen wir nun Deinem bisherigen Anbieter und versorgen Dich lückenlos zum Ende des Altvertrages mit Telefonie und schnellem Internet.

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